Erklärung zur Barrierefreiheit von Markt Wiesenttal

Wir (Markt Wiesenttal) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)

 

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://tourismus.wiesenttal.de

 

Letzte Aktualisierung der Website

Die letzte aktualisierung der Website fand statt am:    04.09.2025

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang?
Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Telefon: +49 9196 929931
Fax: +49 9196 929930
E-Mail: info@wiesenttal.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite wurde nach der Methode des BITV-Tests geprüft.
Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV 2.0 in 75 Schritten.

Gegebenenfalls erforderliche Änderungen der Webseite werden schnellstmöglich vorgenommen.
 

Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website

Als Websitebetreiber sind wir bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV) 
 

Welche Bereiche sind noch nicht Barrierefrei?

  1. Online-Kartenelement kann nicht übersprungen werden. 
  2. Online-Kartenelement ist nicht ausreichend mit Aria-Labels versehen.
  3. Cookiebanner Cookie First wird immer als erstes angesteuert. 
  4. Buchungsportal: Probleme beim Trennen von Wörtern in mobiler Darstellung
  5. Buchungsportal: Eingabefelder teilweise nicht mit Tastatur nutzbar.
  6. Buchungsportal: In der Gastgeberliste werden oft keine Form-Labels nicht angewandt.
  7. Zu lange Beschreibungstexte werden abgeschnitten
  8. Tastaturkurzbefehle nur eingeschränkt anpassbar.
  9. Schnellbuchung-Widget: Falsche Reihenfolge der Auswahlfelder bei Tastaturbedienung
  10. Unzureichender Hinweis beim Absenden von Kontaktformularen
  11. Durch das fehlen bestimmter HTML-Objektinformationen (z.B. Alt-Tag, Rollen, Aria-Labels )können Screenreader verschiedene Felder nicht korrekt interpretieren. 


Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde ursprünglich am 18.06.2024 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 04.09.2025 überarbeitet.

Als Methodik der Prüfung wurde angewandt:    Selbstbewertung

 

Quelle: www.e-recht24.de